DEW21 prüft Umstellung des Wasserpreissystems

Wird mit DEW21 ein wei­te­rer Was­ser­ver­sor­ger sei­ne Trink­was­ser­ent­gel­te auf eine nach­hal­ti­ge­re und ver­s­ur­sa­chungs­ge­rech­te­re Struk­tur umstel­len? Um die Ant­wort geben zu kön­nen, wer­den in den kom­men­den Tagen alle DEW21-Was­ser­kun­den ange­schrie­ben und um eine frei­wil­li­ge Selbst­aus­kunft gebe­ten. Beim aktu­ell gel­ten­den Was­ser­preis­sys­tem hat sich Reform­be­darf offen­bart und dem will der Dort­mun­der Ver­sor­ger nun nach­kom­men, wie er in einer Pres­se­mel­dung von heu­te mit­teilt.

Dortmunder Wasserversorger will auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren

Auch wenn die Nut­zungs­zei­ten der Trink­was­ser­net­ze und ‑anla­gen auf 50 und mehr Jah­re aus­ge­rich­tet sind, die Rah­men­be­din­gun­gen für die Was­ser­ver­sor­gung ändern sich neu­er­dings in bis­her nicht gekann­ter Dyna­mik. Das gilt ins­be­son­de­re in einer Stadt wie Dort­mund, dem frü­he­ren Herz der Indus­trie­re­gi­on Ruhr. So habe sich dort in den ver­gan­ge­nen Jah­ren das Ver­brauchs­ver­hal­ten der Trink­was­ser­kun­den durch den Struk­tur- und Kli­ma­wan­del aber auch durch demo­gra­phi­sche Ent­wick­lun­gen nach­hal­tig ver­än­dert. Wäh­rend die Bevöl­ke­rungs­zahl in Dort­mund sich nur mar­gi­nal geän­dert habe, wur­de der Was­ser­ver­brauch in den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten nahe­zu hal­biert. Das erscheint nicht über­ra­schen, hält doch – unge­ach­tet der hei­ßen Som­mer­mo­na­te – der Trend zum Was­ser­spa­ren an. Ins­be­son­de­re in der Indus­trie ist dies unver­kenn­bar, wie noch vor weni­gen Wochen die Ver­tre­ter der NRW-IHK in einer Anhö­rung des Land­ta­ges erklär­ten. Inso­weit kann der Schritt sehr gut nach­voll­zö­gen wer­den.

Nur wenige Stellschrauben, mit denen die Versorger reagieren können

Trotz der viel­fäl­ti­gen Dyna­mi­ken ist das Was­ser­preis­sys­tem der DEW21 nach wie vor das alte, es wur­de bis­her noch nicht auf die­se Ver­än­de­run­gen hin ange­passt. War­um das ein Pro­blem wer­den könn­te? Um das zu erklä­ren, muss man zunächst auf die Kos­ten schau­en.

Die Trink­was­ser­ver­sor­gung ist zu rund 80 Pro­zent durch Fix­kos­ten gekenn­zeich­net. d.h. auch wenn die Nach­fra­ge sinkt und die Net­ze gerin­ger aus­ge­las­tet wer­den, blei­ben die Kos­ten wei­test­ge­hend unver­än­dert. Das liegt an dem hohen Anteil tech­ni­scher Anla­gen, die für die Was­ser­ver­sor­gung erfor­der­lich sind – auch wenn weni­ger Was­ser durch die Lei­tun­gen fließt, denn spä­tes­tens in hei­ßen Som­mer­ta­gen kann es dar­in eng wer­den. An die­ser Stel­le kom­men die Was­ser­prei­se ins Spiel. Sie müs­sen nicht nur die rich­ti­ge Höhe, son­dern auch die pas­sen­de Struk­tur haben. Andern­falls man­ge­le es an der Ver­ur­sa­chungs­ge­rech­tig­keit und Nach­hal­tig­keit der Was­ser­prei­se. Genau da wol­len die Dort­mun­der anset­zen. Der Ver­gleich von Kos­ten- und Preis­struk­tur macht den Hand­lungs­be­darf sicht­bar: Bei der Was­ser­preis­struk­tur der DEW21 domi­niert der men­gen­ab­hän­gi­ge Ver­brauchs­preis gegen­über dem jähr­li­chen Grund­preis. Im Ver­gleich zu den Kos­ten sind die Prei­se nahe­zu spie­gel­bild­lich. Die­se Sys­te­ma­tik, die noch bei vie­len Ver­sor­gern anzu­tref­fen ist, kann zu einem Ungleich­ge­wicht zwi­schen den ver­schie­de­nen Kun­den­grup­pen wie bspw. Ein- und Mehr­fa­mi­li­en­haus­be­sit­zern füh­ren. Und genau da soll die Unter­su­chung der DEW21 anset­zen, wie die Dort­mun­der mit­tei­len.

 

So sieht das Pro­blem bei den meis­ten Was­ser­ver­sor­gern aus. Hohen Fix­kos­ten­an­tei­len ste­hen gerin­ge Grund­preis­an­tei­le gegen­über (Gra­fik: Gen­d­ries).

 

Sorgfältige Untersuchung der möglichen Preissystematik

Der Ver­sor­ger der Ruhr­ge­biets­me­tro­po­le will nun unter­su­chen, inwie­weit die Was­ser­prei­se, d.h. die Kos­ten auf Sei­ten der Was­ser­kun­den durch eine Umstel­lung des Was­ser­preis­sys­tems aus­ge­wo­ge­ner und ver­ur­sa­cher­ge­rech­ter auf­ge­teilt wer­den kön­nen. Dabei zie­len sie auf eine neue Bemes­sungs­grund­la­ge für den jähr­li­chen Grund­preis ab. Ori­en­tier­te sich die­ser bis­her an der Zäh­ler­grö­ße, könn­te in Zukunft „Anzahl der Wohn­ein­hei­ten in einem Gebäu­de“ maß­geb­lich sein. Mit der Anzahl der Wohn­ein­hei­ten las­sen sich die Kos­ten der Vor­hal­te­leis­tung deut­lich fei­ner und ver­ur­sa­chungs­ge­rech­ter auf die Nut­zer ver­tei­len als mit den Zäh­ler­grö­ßen. Der kleins­te Was­ser­zäh­ler, der Qn2,5 oder neu­er­dings Q3=4, wird in 90 Pro­zent der Wohn­ge­bäu­de ver­wen­det; tech­nisch zuläs­sig ist er vom Ein- bis zum 30-Fami­li­en­haus. Somit zah­len alle den­sel­ben Grund­preis. Wobei leicht nach­zu­voll­zie­hen sein wird, dass sich die ver­ur­sach­ten Kos­ten sehr deut­lich unter­schei­den. Um die­se Ver­ur­sa­chungs­ge­rech­tig­keit zu erhö­hen, sol­len die Wohn­ein­hei­ten her­an­ge­zo­gen wer­den. Dann wür­de das Ein­fa­mi­li­en­haus einen eige­nen Preis bezah­len und das 30-Fami­li­en­haus ein Mehr­fa­ches davon. Wie­viel das sein wird, soll bei­spiels­wei­se mit Hil­fe der Daten aus der Selbst­aus­kunft ermit­telt wer­den. Je genau­er die sind, des­to prä­zi­ser das Ergeb­nis der Unter­su­chung.

Auch Gerich­te haben bei der­ar­ti­gen Fra­gen den Ver­sor­gern den Rücken gestärkt: „Die Bemes­sung einer Grund­ge­bühr nach Wohn­ein­hei­ten trägt dem unter­schied­li­chen tat­säch­li­chen Nut­zungs­maß­stab bei Ein­fa­mi­li­en­häu­sern einer­seits und groß­flä­chi­gen mehr­ge­schos­si­gen Miet­woh­nungs­ob­jek­ten ande­rer­seits hin­rei­chend Rech­nung“. und „Der Maß­stab der Wohn­ein­heit stellt gegen­über dem bis­he­ri­gen, eben­falls zuläs­si­gen Maß­stab der Zäh­ler­grö­ße sogar den „fei­ne­ren“, zu einer grö­ße­ren Gebüh­ren­ge­rech­tig­keit füh­ren­den Gebüh­ren­maß­stab dar“. Genau dar­um geht es offen­kun­dig auch der DEW21.

Für die nun ange­kün­dig­te Prü­fung, ob das in Betracht gezo­ge­ne Preis­sys­tem auch wirk­lich passt, muss DEW21 von den Kun­den jedoch mehr über die Gebäu­de­nut­zung und ‑grö­ße erfah­ren. Da dem Unter­neh­men dazu kei­ne Daten vor­lie­gen, müs­sen die­se bei den Kun­den erfragt wer­den. Nur so kann zuver­läs­sig abge­schätzt wer­den, ob die in Betracht gezo­ge­ne Preis­sys­te­ma­tik die gesetz­ten Zie­le auch errei­chen wür­de.

Start der Selbstauskunft am 7.12.2020. Entscheidung zum weiteren Vorgehen soll im Frühjahr 2021 erfolgen

Das Unter­neh­men teilt in einer Pres­se­mit­tei­lung heu­te mit, dass ab dem 7. Dezem­ber alle Tarif­kun­den, die von DEW21 Trink­was­ser bezie­hen, mit der Bit­te um eine Selbst­aus­kunft zur Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on ange­schrie­ben wer­den. Adres­sa­ten sei­en die pri­va­ten und gewerb­li­chen Haus­be­sit­zer bzw. deren Ver­wal­ter. In dem Schrei­ben wür­den die Kun­den über das geplan­te Vor­ge­hen sowie die Grün­de dafür infor­miert und um frei­wil­li­ge Infor­ma­tio­nen zur Gebäu­de­nut­zung und ‑grö­ße gebe­ten. Um bei der Unter­su­chung einer mög­li­chen Was­ser­preis­um­stel­lung zu einem zuver­läs­si­gen Ergeb­nis zu gelan­gen, sei die Erhe­bung der Daten unum­gäng­lich. Feh­len­de Anga­ben wür­den zunächst geschätzt, könn­ten von den Kun­den jedoch spä­ter nach­ge­reicht wer­den.

Die fina­le Ent­schei­dung über eine Umstel­lung und wie die­se gestal­tet sein könn­te, kön­ne erst nach dem Abschluss der Unter­su­chun­gen getrof­fen wer­den, teilt die Pres­se­stel­le der DEW21 mit. Dies wer­de frü­hes­tens im Früh­jahr 2021 der Fall sein.

Zahlreiche erfolgreiche Umstellungen und breite Unterstützung

Die Dort­mun­der ver­wei­sen auf ande­re Stadt­wer­ke und Was­ser­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men in NRW, die bereits ähn­li­che Umstel­lungs­ver­fah­ren umge­setzt haben. Gute Bei­spie­le für die­se Sys­te­ma­tik lie­fern die RWW Rhei­nisch-West­fä­li­sche Was­ser­werks­ge­sell­schaft, die vor acht Jah­ren ihr Preis­sys­tem umge­stellt hat­ten und spä­ter auch die Köl­ner Rhein­Ener­gie, aber auch die Stadt­wer­ke in Düren, Kre­feld, Ratin­gen und Vel­bert, um nur eini­ge zu nen­nen.

Wegen der höhe­ren Ver­ur­sa­chungs­ge­rech­tig­keit auf Kun­den­sei­te und der grö­ße­ren Sicher­heit auf Sei­ten der Was­ser­ver­sor­ger emp­feh­len auch der Bund der Steu­er­zah­ler NRW, Ver­tre­ter der NRW-Lan­des­re­gie­rung und die Lan­des­kar­tell­be­hör­de der­ar­ti­ge Preis­um­stel­lun­gen. Die Ver­tre­te­rin der Lan­des­kar­tell­be­hör­de NRW hat den Was­ser­ver­sor­gern sogar nahe gelegt, wegen der auch für das Dort­mun­der Pro­jekt ursäch­li­chen Asym­me­trie von Kos­ten und Prei­sen, mög­li­che Preis­um­stel­lun­gen zu prü­fen. Auf einer Fach­ta­gung der rhen­ag in Köln erklär­te sie vor eini­gen Jah­ren: „Um zukunfts­fä­hig zu wer­den, soll­ten die Unter­neh­men ihre Tarif­struk­tur umstel­len“ (u.a. der BGH). Dar­an will die DEW21 nun offen­kun­dig anknüp­fen.

Die Ergebnisse werden sicher mit Spannung erwartet

Es ist sehr gut nach­voll­zieh­bar, dass die DEW21 sich zunächst ein­mal die erfor­der­li­chen Grund­la­gen für eine der­art umfas­sen­de Was­ser­preis­re­form ver­schafft. Zugleich ist es begrü­ßens­wert, dass sie ihre Kun­den mit ein­be­zieht. Dafür ist die Selbst­aus­kunft und die damit ver­bun­de­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on ein her­vor­ra­gen­des Instru­ment.

Auch die Dort­mun­der haben „das Ziel, dass die weit über­wie­gen­de Mehr­heit der Kun­den durch die Umstel­lung des Preis­sys­tems nur gering­fü­gig mehr oder weni­ger bezah­len muss“. Wie genau dies bei DEW21 aus­se­hen wird, las­se sich zum jet­zi­gen Zeit­punkt noch nicht abse­hen, dämpft der Ver­sor­ger die Erwar­tun­gen. Erfah­rungs­ge­mäß neh­men der­ar­ti­ge Unter­su­chun­gen meh­re­re Mona­te in Anspruch, schließ­lich soll ein mög­li­ches neu­es Preis­sys­tem für eine sehr lan­ge Zeit gel­ten und auf die loka­len Bedin­gun­gen pas­sen. Bei allen ande­ren bis­her erfolg­ten Was­ser­preis-Umstel­lun­gen war dies mei­nes Wis­sens der Fall.

Quellen/Weiterführendes